Vorstädter Entenrennen
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1. Teilnahme am Entenrennen
2. Veranstaltungszweck Das Entenrennen wird zugunsten der Jugendarbeit durchgeführt. Der Erlös der Veranstaltung kommt folgenden Organisationen zugute:
3. Rennstrecke & Rennablauf
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4. Gewinnerermittlung & Preise
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5. Rennorganisation
6. Änderung, Unterbrechung oder Absage
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Veranstalter und beauftragte Helfer überwachen die Rennstrecke.
- Der Veranstalter behält sich organisatorische Änderungen des Ablaufs vor.
6. Änderung, Unterbrechung oder Absage
- Der Veranstalter behält sich vor, das Entenrennen bei ungeeigneter Wetterlage, Hochwasser, behördlichen Auflagen, Sicherheitsgründen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen zu verschieben, anzupassen oder abzusagen.
- Kann das Rennen aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden – beispielsweise bei Hochwasser, zu hohem Wasserstand, starker Strömung, Unwetter oder behördlicher Untersagung – entfällt die Durchführung des Rennens.
- In diesem Fall erfolgt anstelle des Rennens eine Ziehung der teilnehmenden Startnummern zur Ermittlung der Gewinner.
- Die ausgelosten Startnummern gelten in diesem Fall als offizielle Gewinnerermittlung.
- Ein Anspruch auf Durchführung des Rennens besteht nicht.
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.