Vorstädter Schützenverein Burgsteinfurt 1911 e.V.
Konzert Volker-Leiss-Band: 26.06.2026
Schützenfest: 27.06.2026
Familientag: 28.06.2026
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Vorstädter Entenrennen

1. Teilnahme am Entenrennen
  • Die Teilnahme erfolgt durch den Erwerb einer nummerierten Startberechtigung.
  • Es wird keine Rennente gekauft.
  • Die Rennenten verbleiben vollständig im Eigentum des Veranstalters.
  • Teilnehmer erwerben ausschließlich die Zuordnung einer Startnummer zu einer Rennente („Rennenten-Patenschaft“ / „Rennenten-Miete“) zur Teilnahme am Entenrennen.
  • Jede Rennente trägt eine eindeutige Nummer, welche einer Station zugeordnet ist.
  • Die Teilnahme ist nur mit einer gültigen Startnummer möglich.
  • Mit Erwerb einer Startnummer werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.
 
2. Veranstaltungszweck
Das Entenrennen wird zugunsten der Jugendarbeit durchgeführt. Der Erlös der Veranstaltung kommt folgenden Organisationen zugute:
  • Jugendfeuerwehr
  • Jugend des Angelsportvereins
 
3. Rennstrecke & Rennablauf
  • Das Rennen findet auf der Steinfurter Aa in Burgsteinfurt statt.
  • Start: Brücke Terberger Straße
  • Ziel: hinter dem Schützenplatz
  • Alle Rennenten werden gleichzeitig in das Wasser eingesetzt.
  • Das Starten der Rennenten erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter.
  • Von nicht autorisierten Personen gestartete Enten sind nicht gewinnberechtigt.
  • Die Platzierung richtet sich nach der Reihenfolge des Zieleinlaufs der Rennenten.​
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  • Die Feststellung der Platzierungen erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter bzw. die eingesetzten Rennhelfer. Die Entscheidung des Veranstalters ist verbindlich.
  • Gewinnberechtigt sind ausschließlich Rennenten, die die gesamte Rennstrecke im regulären Rennbetrieb absolviert haben – unabhängig davon, ob sie stehend, liegend, kopfüber, motiviert oder relaxed unterwegs waren.
  • Das gelegentliche Zurückführen gestrandeter, hängengebliebener oder vom Streckenverlauf abgewichener Enten durch die Rennleitung oder eingesetzte Helfer gilt nicht als unerlaubte Hilfe.
  • Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse gelten als unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke.
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​4. Gewinnerermittlung & Preise
  • Die Gewinner werden anhand der Startnummern der zuerst eintreffenden Rennenten ermittelt.
  • Die Anzahl sowie Art der Preise werden durch den Veranstalter bekanntgegeben.
  • Gewinne werden ausschließlich in Form von Sachpreisen vergeben.
  • Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Veranstaltung.
  • Die Gewinne können ausschließlich am Veranstaltungstag gegen Vorlage des gültigen Loses / der gültigen Startnummer abgeholt werden.
  • Die Gewinnabholung ist ab Bekanntgabe der Gewinner bis spätestens ca. 1 Stunde nach Gewinnbekanntgabe möglich.
  • Nicht abgeholte Gewinne verfallen. Über eine spätere Verwendung entscheidet der Veranstalter.
  • Eine Barauszahlung, Auszahlung von Teilbeträgen, Tausch oder Übertragung von Gewinnen ist ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nichts anderes bestimmt.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Rennorganisation
  • Der Veranstalter und beauftragte Helfer überwachen die Rennstrecke.
  • Der Veranstalter behält sich organisatorische Änderungen des Ablaufs vor.
 
6. Änderung, Unterbrechung oder Absage
  • Der Veranstalter behält sich vor, das Entenrennen bei ungeeigneter Wetterlage, Hochwasser, behördlichen Auflagen, Sicherheitsgründen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen zu verschieben, anzupassen oder abzusagen.
  • Kann das Rennen aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden – beispielsweise bei Hochwasser, zu hohem Wasserstand, starker Strömung, Unwetter oder behördlicher Untersagung – entfällt die Durchführung des Rennens.
  • In diesem Fall erfolgt anstelle des Rennens eine Ziehung der teilnehmenden Startnummern zur Ermittlung der Gewinner.
  • Die ausgelosten Startnummern gelten in diesem Fall als offizielle Gewinnerermittlung.
  • Ein Anspruch auf Durchführung des Rennens besteht nicht.
 
7. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, soweit gesetzlich zulässig.
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